====== Elternzeit ====== Für die Erfassung von Elternzeiten gelten je nach Art der Stundenabrechnung verschiedene Vorgaben. Eine Übersicht der Stundenabrechnungsarten an den beruflichen Schulen finden Sie [[bers/us/arten_der_stundenabrechnung|hier]]. =====Jahresstundenprinzip ===== Am Stichtag bereits **(rechtlich gesichert) feststehende Stundenreduzierungen** im Verlauf des Schuljahres sind in der Unterrichtsverteilung zu berücksichtigen und entsprechend zu erfassen. Daher werden bereits genehmigte oder in der Vergangenheit liegende Elternzeiten auf dem Reiter //Einsatz // erfasst.\\ \\ **Beispiel: Elternzeit vor dem Stichtag** \\ War eine Lehrkraft vom 12.09.2023 bis 09.10.2023 in Elternzeit und unterrichtet seitdem in Vollzeit, ist folgende Eintragung vorzunehmen: \\ {{:berfoes:lehrkraefte:berfoes_lehrkraefte_ermaessigungen_elternzeit.jpg|}} \\ \\ Im Nettoprinzip errechnet ASV anhand des Gültigkeitszeitraums gemäß folgender Formel die Höhe der anteiligen Ermäßigung: \\ Statistisch relevante Stunden = Anzahl Wochenstunden bei ganzjähriger Gültigkeit * Anzahl Nettoarbeitstage im Gültigkeitszeitraum / Anzahl Nettoarbeitstage im Schuljahr \\ {{:berfoes:lehrkraefte:berfoes_lehrkraefte_ermaessigungen_elternzeit_berechnung.jpg|}} \\ Im Nettoprinzip werden die angegebenen Stunden bei der Berechnung der Stundenbilanz der Lehrkraft auch dann berücksichtigt, wenn der Haken bei //stat. rel.// nicht gesetzt ist, im **Bruttoprinzip** hingegen ist der Haken erforderlich. \\ \\ Im **Bruttoprinzip** muss die Stundenzahl //WStd// selbst errechnet und direkt erfasst werden. **Voraussichtliche, aber unsichere Stundenreduzierungen** (z. B. vor Geburt des Kindes geplante Elternzeit) dürfen nur bedingt berücksichtigt werden: Wahrscheinliche Stundenreduzierungen dürfen in der Stundenplanung und damit in der Lehrkraft-zu-Unterricht-Zuordnung bereits abgebildet werden. Im Umfang der Reduzierungen muss den Lehrkräften aber die hierfür vorgesehene, budgetrelevante Lehrerstundenart //Vertretungsreserve (Jahresstdn.)// verbucht werden, sodass keine zu hohen Bedarfe signalisiert werden und das Budget aus Sicht des Stichtags korrekt übermittelt wird. \\ \\ **Beispiel: geplante Elternzeit** \\ Eine Teilzeit-Lehrkraft (UPZ = 13) geht voraussichtlich ab 05.01.2024 für den Rest des Schuljahres in Elternzeit. Im Nettoprinzip ist folgende Eintragung auf dem Reiter //// unter //Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven// vorzunehmen: \\ {{:berfoes:lehrkraefte:berfoes_lehrkraefte_ermaessigungen_elternzeit_vertretungsreserve.jpg|}} \\ \\ Zusammen mit den bis dahin geplanten Unterrichten ist die Stundenbilanz der Lehrkraft ausgeglichen (Toleranzgrenze +/- 0,5): {{:berfoes:lehrkraefte:berfoes_lehrkraefte_ermaessigungen_elternzeit_vertretungsreserve_berechnung.jpg|}} \\ Im **Bruttoprinzip** ist unter //WStd// die anteilige auf die Elternzeit entfallende Stundenzahl direkt einzutragen. =====Wochenstundenprinzip ===== Lehrkräfte, die sich **am Stichtag in Elternzeit** befinden, sind mit Beschäftigungsart //oe// (1), Abwesenheitsgrund //ez// (2) und UPZ = 0 (3) zu melden: \\ {{:fz:lehrkraefte:fz_lehrkraefte_elternzeit.jpg|}} Davon abweichend sind Lehrkräfte, die zum Stichtag im [[berfoes/lehrkraefte/laengerfristiger_ausfall#mutterschutz|Mutterschutz]] sind, mit ABW-Stunden und voller UPZ zu melden. Sollte die Lehrkraft **innerhalb der vier auf den Stichtag folgenden Wochen aus der Elternzeit zurückkehren**, darf die Lehrkraft auch mit ihren Einsatzstunden und damit auch mit Beschäftigungsart //vz/////tz/////wh// und UPZ > 0 gemeldet werden.