====== Berufsvorbereitung: Zeugnisse und Bescheinigungen ====== Folgende Tabelle soll einen Überblick liefern, welche Dokumente für welchen Bildungsgang gedruckt werden. Weiterführende Links [[https://www.berufsvorbereitung.bayern.de]] ==== 1) Zwischen- und Jahreszeugnis ==== ^ Bildungagang ^ Schulhalbjahr ^ Schuljahresende ^ | DK-BS \\ (Flexi, AnkER, Alphabetisierung) | - | Bescheinigung über Teilnahme am Unterricht (Diese Bescheinigung schließt __nicht__ die „Berechtigung des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule“ gemäß § 13 Absatz 2 BSO mit ein.) (Vgl. KMS SF-BS9400.10-1/117/8 vom 10.05.2021) | | BV-Flexi | - | auf Antrag: Bescheinigung über Schulbesuch (Diese Bescheinigung schließt __nicht__ die „Berechtigung des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule“ gemäß § 13 Absatz 2 BSO mit ein.) (Vgl. KMS VI.1-BS9400.10-1/66/29 vom 10.08.2021 und VI.1-BS9400.10-1/66/28 vom 28.09.2021) | | BIK/V | dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch | [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?path=resources%2fBayVV_2236_2_2_K_12929_BayVV2236-2-2-K-12929-Anhang-005.PDF|Anlage 2.3]]: Bescheinigung des Leistungsstandes Berufsintegrationsvorklasse | | BIK | [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?path=resources%2fBayVV_2236_2_2_K_12929_BayVV2236-2-2-K-12929-Anhang-006.PDF|Anlage 2.4]]: Zwischenzeugnis Berufsintegrationsklasse | [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?path=resources%2fBayVV_2236_2_2_K_12929_BayVV2236-2-2-K-12929-Anhang-007.PDF|Anlage 2.5]]: Jahreszeugnis Berufsintegrationsklasse | | BVJ \\ (BVJ/k, BVJ/s, BIJ/k, BVJ-Neustart) | [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?path=resources%2fBayVV_2236_2_2_K_12929_BayVV2236-2-2-K-12929-Anhang-003.PDF|Anlage 2.1]]: Zwischenzeugnis Berufsvorbereitungsjahr | [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?path=resources%2fBayVV_2236_2_2_K_12929_BayVV2236-2-2-K-12929-Anhang-004.PDF|Anlage 2.2]]: Jahreszeugnis Berufsvorbereitungsjahr | ==== 2) Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres ==== **§ 15 BSO** \\ (1) ¹Schülerinnen und Schüler erhalten ein Jahreszeugnis, das die Befreiung von der Berufsschulpflicht bestätigt, wenn sie das Berufsvorbereitungsjahr regelmäßig besucht haben und in nicht mehr als zwei Fächern eine schlechtere Note als 4 erzielt wurde oder wenn Notenausgleich zugebilligt wird. ²Notenausgleich kann zugebilligt werden, wenn in nicht mehr als drei Fächern eine schlechtere Note als 4 erzielt wurde und in mindestens zwei Fächern die Note 3 erreicht wurde. ³Sind die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht gegeben, wird auf Antrag eine Bescheinigung über die Schulbesuchstage ausgestellt, die bei regelmäßigem Schulbesuch nach pädagogischem Ermessen Bemerkungen mit Beobachtungen zum Sozialverhalten, zum Lern- und Arbeitsverhalten und zur individuellen Lernentwicklung enthalten können, die dem Übergang in das Berufsleben förderlich sind. (2) ¹Das Berufsvorbereitungsjahr ist erfolgreich abgeschlossen, wenn in allen Fächern mindestens die Note 4 erzielt wurde oder wenn Notenausgleich gewährt wird. ²Notenausgleich kann gewährt werden, wenn in nicht mehr als einem Fach eine schlechtere Note als 4 erzielt wurde und in mindestens zwei Fächern die Note 3 erreicht wurde. (3) § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. * [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?path=resources%2fBayVV_2236_2_2_K_12929_BayVV2236-2-2-K-12929-Anhang-008.PDF|Anlage 2.6]]: Bescheinigung Berufsvorbereitungsjahr und Berufsintegrationsklasse (Schultage) * [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?path=resources%2fBayVV_2236_2_2_K_12929_BayVV2236-2-2-K-12929-Anhang-009.PDF|Anlage 2.7]]: Bescheinigung Berufsvorbereitungsjahr und Berufsintegrationsklasse (mit Bemerkung)