==== Therapieunterricht ==== Das Fach Therapieunterricht und die Lehrerstundenart Angebote gemäß § 39 (4) VSO-F sind ausschließlich für "Unterricht" nach § 39 (4) VSO-F vorgesehen. Dort heißt es: //"Kann[...] ein Schüler wegen [...] seines besonders hohen sonderpädagogischen Förderbedarfs in einzelnen Pflicht- oder Wahlpflichtfächern dauerhaft oder zeitweise am Unterricht nicht teilnehmen oder kann [...] er dort nicht hinreichend gefördert werden, kann [...] er statt des stundenplanmäßigen Unterrichts in diesen Fächern am Therapieunterricht teilnehmen."// Hierfür werden im Reiter XXXX FZ/XXXX SFK (XXXX ... Schulnummer) unter "Anrechnung, Fördermaßnahmen, Betreuung, Vertretungsreserven, Pflege" Stunden der Lehrerstundenart THA ( Angebot gem. § 39 (4) VSO-F) eingetragen. Diese Einheiten werden 45-minütig durchgeführt. Eine 60-minütige verhaltenstherapeutische Einheit (kurz VTU) wird hier als Lehrerstundenart VTU (Verhaltenstherap. Unterweisung) eingetragen. {{ :fz:2019-11-14_09_40_47-asv_-_amtliche_schulverwaltung_version_2.9.277_032_55_by.png?800 |}}