~~NOTOC~~ ===== Wahlpflichtunterricht ===== ==== Rechtliche Grundlagen ==== * In der **Grundschule** ist der Begriff auf Grund der Stundentafel und damit der möglichen Fächer nicht relevant (siehe [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSO-ANL_2#BayVSO-ANL_2-NN3|Anlage 2 der GrSO]]). * In der **Mittelschule** sind die Fächer Kunst und Musik (ab Jgst. 7) und die berufsorientierenden Zweige Wirtschaft, Technik und Soziales (ab Jgst. 8) mögliche Wahlpflichtfächer (siehe [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-ANL_2|Anlage 2 MSO]]). ==== Fächerliste ==== Der Wahlpflichtunterricht befindet sich wie alle Unterrichtsfächer im Modul //Fächer//.\\ Die Wahlpflichtfächer sind in einigen Jahrgangsstufen auch Pflichtfächer. Auf dem ersten Blick kann man nicht unterscheiden, ob das Fach ein Pflicht-, Wahl- oder Wahlpflichtfach ist. Ist ein Fach mehrfach vorhanden, handelt es sich in der Regel um - meist bei der Altdatenübernahme erzeugte - durch die Schule angelegte Fächer, die gelöscht werden können. Sollte in dem Fach Unterricht an Schüler vergeben sein, wird der Löschprozess verweigert. Wenn nach der Altdatenübernahme die Fächerliste bereinigt wird, entsteht ein kompakter Überblick der möglichen Fächer der spezifischen Schulart. Ob ein Fach als Wahlpflichtfach mit Schülern belegt werden kann, ist nach Auswahl eines Faches in den Reiter //Einstellungen// und //Hauptschule// erkennbar. Im Bereich //Fach kann beim Schüler als Unterrichtsfach erfasst werden// muss //WPF// und //Wahlpflichtfach// aufgelistet sein. {{:gms:unterricht:284.png|}} ==== Schüler zuordnen ==== Analog der Zuordnung des Pflichtunterrichts wird auch der [[gms:unterrichtssituation:schuelerzuordnen|Wahlpflichtunterricht dem Schüler zugeordnet]].