====== Teildienstfähigkeit ====== Bei einer Lehrkraft mit begrenzter Dienstfähigkeit nach § 27 Abs. 2 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamStG) ist der Umfang der Wochenstunden vorgeben.\\ Die Lehrkraft wird wie folgt verbucht: - Beschäftigungsart: //tz// - Teilzeitgrund: //td// - UPZ: //festgelegter Umfang// - Berechnung der anteiligen Ermäßigungen gemäß folgender Formel:\\ anteilige Ermäßigungsstunden = UPZ/23 * (Ermäßigungsstunden bei Vollzeit)\\ Das Ergebnis wird kaufmännisch gerundet. {{:gy:lehrkraefte:teildienstfaehigkeit.png?nolink|}} Wenn das Teilzeitmaß nicht zulässig ist, beantragen Sie im Ticketsystem eine PL-Ausnahme und geben Sie dabei die folgenden Informationen an: * Fehler-ID zur **UP**: F_ldv_lsp_statrelevwostd_482_EM_sRSGY_ASV_UP\\ Fehler-ID zur **US**: F_ldv_lsp_statrelevwostd_482_EM_sRSGY_ASV_US * Name und PKZ der Lehrkraft * festgelegtes Teilzeitmaß (UPZ) * anteilige Ermäßigungen Wenn sich die Aufteilung von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Einsatz ändert, informieren Sie bitte umgehend die personalverwaltende Stelle im StMUK.