Attestauflage (§20, Abs. 2 BaySchO)

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Kürzel: ST304
Datenbereich: Schüler
Kurzbeschreibung: Verhängung Attestauflage gemäß § 20 Abs. 2 BaySchO.
Der Kommunikationsweg zur Anzeige des Fernbleibens kann geändert werden.
Schulart(en): alle
Seitenzahl: 1
Stand: 01.07.2024

Beschreibung

Serienbrief zur Verhängung einer Attestpflicht für Schülerinnen und Schüler. In der Parameteranfrage können das Datum des Beginns, der Kommunikationsweg (fernmündlich, schriftlich, ärztliches Attest) sowie der oder die Unterzeichner (Klassenleitung und/oder Schulleitung) und die das Dokument bearbeitende Person (VA, Klassenleitung, Schulleitung) benannt werden.

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