Attestauflage (§20, Abs. 2 BaySchO)

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Kürzel: ST304
Datenbereich: Schüler
Kurzbeschreibung: Verhängung Attestauflage gemäß § 20 Abs. 2 BaySchO.
Der Kommunikationsweg zur Anzeige des Fernbleibens kann geändert werden.
Schulart(en): alle
Seitenzahl:
Stand: 01.07.2024

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