Einführung des ASV/ASD-Neuverfahrens

Seit dem Schuljahr 2013/2014 wird das ASV/ASD-Verfahren sukzessive an allen bayerischen Schulen eingeführt:

Im Schuljahr 2024/25 befinden sich die Beruflichen Oberschulen sowie die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens zur sonderpädagogischen Förderung im Parallelbetrieb mit dem Ziel der Produktivsetzung im Schuljahr 2025/26.

Die Fachschulen und Fachakademien im Geschäftsbereich des StMELF befinden sich derzeit in der Anforderungsklärung.

Eckdaten zu ASV

Im Schuljahr 2024/2025 werden von über 5.000 Schulen 21 verschiedener Schularten – darunter alle allgemeinbildenden Schulen – Daten von über 1,6 Millionen Schülerinnen und Schülern und rund 140.000 Lehrkräften in der schulartübergreifenden und plattformunabhängigen Software ASV verwaltet.

In ASV werden folgende Daten gepflegt:

Erhebungen mit ASV/ASD

Mit Hilfe des Verfahrens ASV/ASD werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Schuljahr verschiedene Erhebungen durchgeführt: