PKZ

Die Personenkennzahl (PKZ) wird durch das Kultusministerium für jede Lehrkraft eindeutig vergeben (im Gegensatz zur VIVA-Nummer, hier kann bei mehreren Dienstverhältnissen ggf. eine Lehrkraft mehrere VIVA-Nummern haben). Deshalb ist auf eine korrekte Führung der PKZ zu achten.

Die PKZ besteht aus

Buchstaben kommen in der Regel innerhalb von PKZs nicht vor. Im Bereich der GMS werden jedoch „temporäre PKZs“ mit Buchstaben verwendet.

Schulartspezifische Informationen zur PKZ

Berufliche Schulen & Berufliche Förderschulen

Berufliche Oberschule

Förderzentren & Schulen für Kranke

Grund- und Mittelschulen

Gymnasien, Abendgymnasien & Kollegs

Realschulen, Abendrealschulen & Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung