Für einige wenige Schulen mit PL-Ausnahmen gibt es mehr als einen PL-Ausnahmen-Datensatz.
Diese Situation kann für Probleme sorgen, da dann nicht gesichert ist, welcher dieser Datensätze tatsächlich angezogen wird. In diesem Fall ist es möglich, dass eine durch das LfStat gewährte PL-Ausnahme nicht greift.
Im April 2019 wurde das Zentralsystem (der ZSS) dahingehend bereinigt und die von diesem Phänomen betroffenen Schulen bezüglich der erforderlichen Bereinigungsmaßnahmen verständigt, so dass es momentan keine bis wenige betroffene(n) Schule(n) geben sollte.
Nachdem die technische Herkunft des Problems jedoch noch nicht abschließend geklärt werden konnte, bleibt das vorliegende Prüfwerkzeug bis auf Weiteres Bestandteil der Konsistenzprüfung 2.1.
Bitte rufen Sie diese Prüfung auf, um Ihren Datenbestand dahingehend zu untersuchen.
Wenn Sie die Meldung
erhalten, so setzen Sie bitte mit Hilfe der entsprechenden Funktion der Konsistenzprüfung 2.1 die Anwendungsdaten Ihres DSS zurück und holen diese anschließend neu vom ZSS ab.
Sofern dagegen die Meldung
erscheint, besteht für Sie kein Handlungsbedarf.