Import von Meldedaten

Die Schnittstelle ermöglicht den Import von Meldedaten der Einwohnermeldeämter für die Sprachstandserhebung oder die Einschulung, gemäß § 15 MeldDV.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur Schnittstelle für unterschiedliche Zielgruppen aufbereitet: