Für die Erfassung des Rücktritts muss unterschieden werden, in welcher Jahrgangsstufe der Schüler zurücktritt.
Grundsätzlich werden die unterrichteten Fächer gelöscht und neu aufgebaut, so dass unter Umständen die Unterrichtsdaten nachbearbeitet werden müssen.
ASV erzeugt bei der Ausführung des Rücktritts automatisch einen Laufbahneintrag, dieser muss hinsichtlich der Zusatzinfo kontrolliert werden, je nachdem ob es sich um einen freiwilligen Rücktritt oder einen Pflichtrücktritt handelt.