Java-Laufzeitumgebung (JRE) zukünftig nur noch für 64-Bit-Betriebssysteme

Java ist die Programmiersprache, mit der auch ASV implementiert wurde. Dazu gehört dementsprechend die entsprechende Laufzeitumgebung (Java JRE), die zur Nutzung des Programms benötigt wird. Auf Basis der Lizenzrechte stellt die Firma Oracle diese Plattform bereit.

Aktuell verwendet ASV Java 8 als Plattform. Dieses Release wurde von Oracle abgekündigt. Sicherheitspatches werden also nur noch bis zum Herbst 2018 bereitgestellt.

ASV muss dann auf ein aktuelleres Release umstellen. Die Vorbereitungen laufen. Die Umstellung ist mit dem ASV Release 2.6 geplant. Das ASV-Release 2.6 wird vom Projektteam ab Oktober 2018 getestet und soll Anfang Dezember 2018 an alle Schulen ausgerollt werden.

Die zukünftigen Java-Releases werden von Oracle nur noch für 64-Bit-Betriebssysteme verfügbar sein. Deshalb werden auch alle ASV-Komponenten (ASV-Client, ASV-Server, etc.) nur noch auf 64-Bit-Betriebssystemen lauffähig sein.

In der Folge müssen alle Systembetreuer prüfen, ob noch 32-Bit-Betriebssysteme im Einsatz sind, auf denen ASV-Komponenten laufen.

Eine Umstellung des Betriebssystems von 32- auf 64-Bit zieht in den meisten Fällen (s. u.) nicht die Notwendigkeit zur Beschaffung neuer Hardware nach sich. In der Regel muss aber die gesamte Software auf dem betroffenen Rechner neu installiert werden.

Es ist auch zu prüfen, ob die Arbeitsplatzrechner umgestellt werden müssen, wenn der ASV-Client auf einem Terminalserver läuft.

Da jedoch zahlreiche Programme auf Java-Basis im Einsatz sind, wird für Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch unabhängig von ASV eine Umstellung unausweichlich sein.

Hintergrundinformationen

Java ist seit mehr als 15 Jahren die Standardplattform für die Entwicklung von Verwaltungsverfahren. Für die deutsche Bundesverwaltung ist Java vorgeschrieben, wenn auch Nicht-Microsoft-Betriebssysteme unterstützt werden müssen. Für den kommunalen Bereich wurde eine Übernahme dieses Standards empfohlen.

Sollte auch ein Hardwareaustausch für die Umstellung auf 64-bit Betriebssystem erforderlich sein, dann muss zwingend davon ausgegangen werden, dass die betroffenen Komponenten mittlerweile deutlich mehr als 10 Jahre alt sind. In diesem Fall ist ohnehin ein Austausch der Hardware überfällig.