Zur Sicherstellung der notwendigen Datenqualität erfolgt im Rahmen des Neuverfahrens eine zweistufige Plausibilisierung:
Mit den in ASV hinterlegten Regeln kann allerdings nur die Konsistenz der Daten auf Schulebene geprüft werden. Erst nach Übermittlung der Daten aller Schulen können Plausibilisierungen über mehrere Schulen (oder Schularten) durchgeführt werden.