Inhaltsverzeichnis

Unterstützung bei wichtigen Arbeitsschritten im Rahmen der Schulaufsichtliche Prüfung

Vorabinformation

Zur Sicherstellung der notwendigen Datenqualität erfolgt im Rahmen des Neuverfahrens eine zweistufige Plausibilisierung:

  1. Umfangreiche maschinelle Plausibilitätsprüfungen, die im Schulverwaltungsprogramm ASV verankert sind.
  2. Sichtprüfung durch die Schulaufsicht (MB-Dienststellen bei Realschulen, Gymnasien und Abendrealschulen, StMBW/ Regierung bei Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Schulämter, …) nach der Übermittlung und der Abgabe durch die Schule.

Mit den in ASV hinterlegten Regeln kann allerdings nur die Konsistenz der Daten auf Schulebene geprüft werden. Erst nach Übermittlung der Daten aller Schulen können Plausibilisierungen über mehrere Schulen (oder Schularten) durchgeführt werden.

Organisatorischer Ablauf