Gastschüler an Berufsschulen

BS

Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben zum Gastschülerstatus (Reiter <Schuljahr>, Feld Gastschüler/Schülerstatus) und zum Ausbildungsvertrag der Schüler (Reiter <Schuljahr>, Feld Beschäftigungsart) konsistent sind. Insbesondere muss bei Schülern mit Umschulungsvertrag als Schülerstatus Umschüler oder Selbstzahler/Gasthörer eingetragen sein. Umgekehrt ist die Ausprägung Umschüler nur zulässig, wenn der Schüler einen Umschulungsvertrag hat.