FS
NEU 2025
Im Rahmen des Schulversuchs „Flexibilisierung der Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung an Fachschulen“ besteht die Möglichkeit, dass die Schülerinnen und Schüler die fachschulische Ausbildung nach dem ersten Schuljahr unterbrechen, um die für die Aufnahme grundsätzlich vorausgesetzte berufliche Tätigkeit abzuleisten. Nach der Unterbrechung setzen sie die Ausbildung im zweiten Schuljahr fort.
Für die Meldung nach ASD ist im Feld Austritt am der letzte Tag des ersten Schuljahres einzutragen (keine Eintragung unter Austritt Bildungsgang); als beruflicher Abschluss ist Abbruch bzw. Unterbrechung (Kürzel AVBE) anzugeben.
Nach der Unterbrechung treten die Schülerinnen und Schüler in das zweite Schuljahr neu ein.
In einer zweiten Variante unterbrechen die Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung erst nach dem zweiten Schuljahr, um die berufliche Tätigkeit abzuleisten. Im Anschluss nehmen sie an der Abschlussprüfung teil.
In diesem Fall ist am Ende des zweiten Schuljahres ein Austritt zu melden mit beruflichem Abschluss Abschluss ungeklärt, weil die Abschlussprüfung des beruflichen Bildungsgangs zum Stichtag noch nicht vollständig abgelegt wurde (Kürzel UB).
Nach der Unterbrechung sind die Schülerinnen und Schüler in einer Klasse für externe Prüfungsteilnehmer (Klassenart EX) mit Jahrgangsstufe SJ2 zu führen. Auf dem Reiter Grunddaten sind die Schülerinnen und Schüler im Bereich Schulbesuch als Nichtschüler zu kennzeichnen. Auf dem Reiter Ein-/Austritt ist der Ausbildungsberuf einzutragen; als Abschluss ist vollst. mit Erfolg durchlaufen (Kürzel VE) bzw. vollst. oh. Erfolg durchlaufen (Kürzel VO) anzugeben.