Schülerinnen in Elternzeit

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berufliche Schulen
NEU 2025

IN KLÄRUNG Bei Schülerinnen und Schülern, die ihre Ausbildung aufgrund von Elternzeit abbrechen oder unterbrechen, ist der Beginn der Elternzeit als Austrittsdatum zu setzen und als berufliche Abschlussart ist Abbruch bzw. Unterbrechung (Kürzel AVBE) anzugeben. Dabei ist ein Austritt wegen Elternzeit bei betrieblichen Ausbildungen von Berufsschulen bzw. Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung nur dann zu melden, wenn das zugrunde liegende Ausbildungsverhältnis beendet wird. (?)