Teilung wegen Gruppengröße

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NEU 2025

Der Zusatz Teilung wegen Gruppengröße ist fachlich nur dann zutreffend, wenn dem Unterricht nur ein Teil der Klasse zugeordnet ist und die Abweichungsstunden mit den Wochenstunden des Unterrichtselements übereinstimmen.
Beispiel:
Eine Klasse mit 30 Schülerinnen und Schülern hat 3 Stunden pro Woche gemeinsam Unterricht im Fach Mathematik; eine zusätzliche Stunde wird in geteilten Gruppen erteilt.
In diesem Fall sind drei Unterrichtselemente zu erfassen: ein dreistündiges mit allen Schülern und zwei einstündige mit den Schülern der jeweiligen Gruppe. Da für die Teilung in diesem Fall eine Lehrerstunde zusätzlich benötigt wird, ist bei einem der beiden einstündigen Unterrichtselemente die Abweichung T einzutragen. Damit die Anzahl der Unterrichtsstunden je Schüler statistisch korrekt ist, ist besonders darauf zu achten, dass kein Schüler beiden einstündigen Unterrichtselementen zugeordnet ist, sondern die Klasse überschneidungsfrei auf die beiden Unterrichtselemente aufgeteilt ist.