Zugänge und Abgänge

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alle Schularten
NEU 2025

IN BEARBEITUNG Für die amtliche Statistik und die Lehrerbedarfsprognose ist von besonderer Bedeutung, dass Zu- und Abgänge von Lehrkräften an jeder Schule statistisch korrekt erfasst werden.

Abgänge

In folgenden Fällen ist eine Meldung der Lehrkraft mit Beschäftigungsart oe und Beurlaubungsart so im aktuellen Schuljahr zwingend erforderlich; die Eintragung des Abgangsdatums und des -grundes ist im Bereich Zugang / Abgang (ASD) auf dem Reiter Einsatz vorzunehmen:

Befristet angestellte Lehrkräfte, die die Schule wegen Vertragsablauf (va) verlassen haben, müssen im aktuellen Schuljahr nicht mehr geführt werden (optional mit Beschäftigungsart nm). Gleiches gilt für abgegangene Lehrkräfte mit Wechsel gleiche/andere Schulart (w, ws).

Beurlaubte Lehrkräfte müssen im ersten Jahr der Beurlaubung mit Beschäftigungsart oe und korrekter Beurlaubungsart (nicht so) gemeldet werden.

Bei Lehrkräften, die in vollem Umfang an eine nichtschulische Dienststelle abgeordnet sind, und Lehrkräften in der Freistellungsphase ist als Beschäftigungsart wh, tz oder vz (nicht oe) zutreffend, bei Lehrkräften in Elternzeit ist Beschäftigungsart oe und Beurlaubungsart ez einzutragen. Diese Lehrkräfte müssen in jedem Jahr der Abordnung, Freistellung bzw. Elternzeit gemeldet werden, eine Abgangsart ist aber nicht zu erfassen. Kehrt eine Lehrkraft nach Ende der Freistellungsphase nicht an die Schule zurück, ist keine erneute Meldung der Lehrkraft erforderlich.

Zugänge

Die Eintragung eines Zugangsdatums und einer Zugangsart ist bei allen Lehrkräften erforderlich, die im aktuellen Jahr ihren überwiegenden Einsatz erstmals an der Schule haben und im Vorjahr von der Schule nicht gemeldet wurden. Ab dem Schuljahr 2025/2026 gilt dies auch für Lehrkräfte mit Beschäftigungsart wh.