Fachlehrkraft Sonderpädagogik

,
FZ, RSF
NEU 2024

Seit dem Schuljahr 2023/2024 wird eine Qualifizierung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik angeboten (vgl. KMS Nr. III.6-BP8027.0/2/10).

Reiter Dienst:
In der ersten Phase (Qualifikationsphase im Vorbereitungsdienst) der zweijährigen Qualifizierung sind bei den Lehrkräften folgende Eintragungen vorzunehmen:

511000_fachlehrkraft_sonderpaedagogik_dienst.jpg

In der zweiten Phase (begleitetes Dienstjahr) folgende:

Reiter Einsatz:
In der ersten Phase (Qualifikationsphase im Vorbereitungsdienst) sind bei den Lehrkräften folgende Angaben erforderlich:

Bei der UPZ wird bei der Meldung zur US nur der eigenverantwortlich erteilte Unterricht berücksichtigt.

Für die zweite Phase gilt im Falle des Einsatzes an einem Förderzentrum:

Die Vollzeit-UPZ im begleiteten Dienstjahr und nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme am Förderzentrum beträgt 28 Stunden. Ist die Lehrkraft an einer Realschule zur sonderpädagogischen Förderung eingesetzt, beträgt die Vollzeit-UPZ 27 Stunden.


Reiter <Schulnummer>:
Während des begleiteten Dienstjahres (2. Phase) erhalten die Lehrkräfte zwei Anrechnungsstunden. Diese sind mit der Lehrerstundenart FL Sonderpäd. (begl. Dienstj.) (Kürzel FL_S) unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven zu erfassen.

Für die Betreuung der Teilnehmenden an der Qualifikation in den Regionen werden Regionalmentoren eingesetzt. Zur Verbuchung der Anrechnungsstunden ist die Lehrerstundenart Regionalmentor FL-Ausbildung (Kürzel lr) zu verwenden.