alle allgemeinen beruflichen Schulen
NEU 2025
Den Schulen innerhalb eines Schulverbunds beruflicher Schulen stehen gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Februar 2019, Az. VI.7-BP9004-7a.6 694 bestimmte Anrechnungsstunden in Abhängigkeit der Anzahl an Vollzeitlehrereinheiten des Verbunds zur Verfügung. Schulbezogene Anrechnungsstunden (z. B. Schulleitung bei der Leitung mehrerer Schulen) sollten dabei stets bei der entsprechenden Dienststelle verortet sein.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Weiterentwicklung des Reiters Anrechnungsstunden unter Unterrichtssituation - Auswertung der Unterrichtsverteilung. Im Bereich Anrechnungen gem. Nr. 2.1 und 2.2 KMBek Az. VI.7-BP9004-70.6694 vom 05.02.2019 werden die von ASV berechneten Anrechnungsstunden für die Anrechnungsbereiche SL, VER und StPF angezeigt. Beachten Sie, dass Vollzeitlehrereinheiten organisatorisch verbundener Schulen ggf. manuell erfasst werden müssen, damit die Berechnung korrekt ist.
Erläuterungen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Vollzeitlehrereinheiten beruflicher Schulen