Honorarlehrkräfte an beruflichen Schulen

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NEU 2025

Honorarlehrkräfte an beruflichen Schulen sind mit Rechtsverhältnis Angestellter befristet, Beschäftigungsart Teilzeit oder weniger als die Hälfte und zutreffender Unterrichtsgenehmigung (Reiter Dienst) zu melden. Die Unterrichtspflichtzeit ist ggf. auf zwei Nachkommastellen gerundet zu erfassen.

Beispiel: Eine Lehrkraft an einer nichtstaatlichen Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe (200 Jahresunterrichtstage) soll im aktuellen Schuljahr 25 Jahresstunden Unterricht erteilen. Die Unterrichtspflichtzeit beträgt in diesem Fall 25 / (200 / 5) ≈ 0,63

Beachten Sie, dass alle für den Unterrichtseinsatz vorgesehenen Lehrkräfte zu melden sind.