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PKZ bei Lehrkräften

Allgemeinde Infos zum Thema PKZ finden Sie auch in der allgemeinen Doku.

1. Was ist die PKZ?

Die Personenkennzahl (PKZ) wird durch das Kultusministerium für jede Lehrkraft im Freistaat Bayern eindeutig vergeben, auch für kommunale oder private Lehrpersonen. Abzugrenzen dazu ist die VIVA-Nummer, hier kann bei mehreren Dienstverhältnissen ggf. eine Lehrkraft mehrere VIVA-Nummern haben. Deshalb ist auf eine korrekte Führung der PKZ zu achten.

Die PKZ besteht aus

Jede Lehrkraft in Bayern hat eine PKZ. Diese wird zentral in der Hash-Datei am Zentralserver geführt und vergeben. In VIVA wird staatliches Personal geführt, von der Lehrkraft, dem unterrichtsunterstützenden Personal bis zu dem nichtunterrichtenden Personal. Wird in VIVA ein Datensatz durch einen Sachbearbeiter verändert erfolgt ein nächtlicher Datenexport zu der entsprechenden PKZ/Lehrkraft nach ASD.

Staatliche Lehrkräfte können von den Schulen aus ASD mit den entsprechenden VIVA Daten abgeholt werden. Die Suche kann über die identifizierenden Merkmale wie Name, Vorname und Geburtsdatum oder über die bekannte PKZ erfolgen. ASD liefert die Daten von VIVA aus.

2. PKZ bei privaten oder kommunalem Personal

Bei privaten oder kommunalen Personal gibt es initial keine Daten zur Lehrkraft oder zum Dienstverhältnis in ASD. Hier wird an Hand der identifizierenden Merkmale oder PKZ die Lehrkraft in der Hash-Datei gesucht und von dort kommt dann Name, Vorname und PKZ zurück. Erst nachdem eine Lehrkraft in ASD von einer Schule angemeldet wurde können andere Schulen, an denen die Lehrkraft auch tätig ist, Daten aus ASD erhalten. Mit dem Anmelden der Lehrkraft in ASD wurde ein sogenanntes Rumpfdienstverhältnis in ASD angelegt.

3. Nötige Merkmale zur Suche einer Lehrkraft in ASD

Sie benötigen mindestens diese Merkmale, um eine Lehrkraft in ASD zu suchen. Die Suche erfolgt bei der Neuanlage einer Lehrkraft in ASV:

Alternativ können Sie auch über die vollständige PKZ suchen.