Diese Dokumentationsseite gilt für folgende Berufliche Schulen (BerS):
| BerS | StMUK | StMUK Förderschulen | StMELF | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| WS | BS | BFS | BFG | FOSBOS | FAK | FS | WSF | BSF | BFF | BFGF | FOF | FALF | FSLF | |
| staatl. | x | x | ||||||||||||
| kom. | x | x | ||||||||||||
| priv. | ||||||||||||||
Als Gastschüler gelten
Rechtsgrundlage: Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BaySchFG
Folgende Angaben sind für die Bestimmung des Gastschulverhältnisses wichtig:
Nach dem 20.10. erfolgt keine Anpassung mehr, auch wenn sich der Ausbildungsbetrieb bzw. die Schüleranschrift ändert.
Für die Entscheidung, ob der Schüler in Ausbildung ist oder nicht, ist der Eintrag in dem Feld Beschäftigungsart im Reiter Schuljahr relevant
Öffnen Sie das Schülermodul über Datei ⇒ Schüler ⇒ Schülerdaten und wählen die entsprechende Schule aus. (1)
Wählen Sie anschließend die Klasse (2)
und den gewünschten Schüler aus. (3)
Klicken Sie auf den Reiter Gastschulgenehmigung. (4)
Tragen Sie die Daten der Gastschulgenehmigung ein. (5)
Gegebenenfalls sind zusätzlich die Daten der Zuweisung einzutragen. (6)
Die Erfassung der Gastschulgenehmigung ist keine Voraussetzung für die Übermittlung der Unterrichtssituation (US).
Das Programm berechnet anhand der Daten einen Gastschülerstatus. Dieser kann in das Feld Gastschüler/Schülerstatus übernommen werden, aber auch manuell angepasst werden.
Die verschiedenen Fälle von Gastschülern werden folgendermaßen abgebildet:
Weitere Informationen zu den einzelnen Schlüsseln mit Beispielen finden Sie auch hier: Präsentation ASV Gastschülerberechnung
| Schlüssel | Anzeigeform | Beschreibung |
|---|---|---|
| S | Sprengelschüler | Schüler/Schülerin wohnt im Grundsprengel. |
| FB / FA | Gastschüler (Fachsprengel) bay /außerbay | Schüler/Schülerin, dessen/deren Ausbildungsbetrieb im Fachsprengel liegt. bay / außerbay je nach maßgeblicher GKZ. |
| GB / GA | Gastschüler (n. Umschüler) bay / außerbay | Ein genehmigter Gastschulantrag liegt vor. Einzelfallentscheidung auf Anregung der abgebenden Schule in Benehmen mit der aufnehmenden Schule und deren Sachaufwandsträger (Art. 43 Abs. 5 BayEUG). bay / außerbay je nach maßgeblicher GKZ. |
| Vorgabe: Reiter Gastschulgenehmigung > Checkbox Genehmigung liegt vor | ||
| GFB / GFA | Fiktiver Gastschüler bay / außerbay | Fiktive Gastschüler – zentrale Ausbildung (nach Art. 10 Abs. 1 S. 4 BaySchFG). bay / außerbay je nach maßgeblicher GKZ. |
| Vorgabe: Betriebemodul > Reiter Stammdaten > Checkbox Einrichtung Bund/Land und Schülermodul < Reiter Schuljahr 20XX/YY > Feld GKZ und Wohnort vor Beginn der Schulausbildung (01.06.) |
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| GAN | Gastschulverhältnis angeordnet | Gastschulverhältnis wird durch Regierung angeordnet. Keine Einzelfallentscheidung, Anordnung gilt für alle Schüler mit demselben Ausbildungsberuf (z.B. Erprobung neuer Fachsprengel) |
| Vorgabe: Reiter Gastschulgenehmigung > Checkbox Zuweisung von Schulamt/Regierung | ||
| U | Umschüler | Umschüler nach Art. 10 Abs.6 BaySchFG i. V. m. Art 40 S. 1 Nr. 2 BayEUG sind Umschüler für einen anerkannten Ausbildungsberuf mit Umschulungsvertrag nach § 60 BBiG oder §42a der HwO, die eine anderweitigen öffentlichen Förderung erhalten. Der Umschüler darf nicht berufsschulpflichtig sein, hat aber das Recht am Unterricht der Berufsschule teilzunehmen. Es gilt Sprengelpflicht. |
| Vorgabe: Reiter Schuljahr 20XX/YY > Feld Beschäftigungsart = mit Umschulungsvertrag | ||
| Z | Selbstzahler / Gasthörer | Selbstzahler – Umschüler, die keine Förderung erhalten. Diese gelten als „normale“ Schüler / Gastschüler (je nach GKZ). |
| Vorgabe: Reiter Schuljahr 20XX/YY > Feld Beschäftigungsart = mit Umschulungsvertrag und Feld Maßnahmeträger = Selbstzahler |
Umschülerstatus sticht Gastschülerstatus!
Ist ein Schüler sowohl Gastschüler als auch Umschüler, so ist Umschüler (Schlüssel „U“) zu wählen, da hier die Kosten durch den Maßnahmeträger übernommen werden.
Rechtsgrundlage: Nr. 4.3 Anlage 2 BaySchO (Umfang der Datenweitergabe)