Anrechnungen

Fachliche Abbildung

Öffnen Sie über Datei ⇒ Personal das Modul Lehrkräfte.
Wählen Sie im Navigator die gewünschte Schule. (1)
Klicken Sie auf den Reiter Schulnummer. (2)
Wählen Sie die entsprechende Lehrkraft. (3)
Klicken Sie bei Art auf den Infobutton. (4)
Wählen Sie die gewünschte Anrechnungsart durch einen Doppelklick aus. (5)


Im Bereich der Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven können die Anrechnunen (ANR) entsprechend erfasst werden. Nachfolgend die wichtigsten Anrechnungsarten, gegliedert nach Anrechnungsbereichen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Aufgrund der Neuregelung der Anrechnungsbereiche (seit 2024), müssen die alten Anrechnungsbereiche geändert werden. In BS-Tools (5) kann dies automatisiert angestoßen werden.

Anrechnungs-
bereich
ASV/ASD-
Schlüssel
Anrechnungsart Rechts-
grundlage
LEBE-
Gliederungsnr.
Leitung einer Schule
(SL)
ds Schulleiter KMBek
dv Ständiger Vertreter KMBek
dm Mitarbeiter Schulleitung KMBek
Erweiterte Schulleitung (BANR) de Erweiterte Schulleitung KMBek FB5, Nr. 4.2.2 e
Aufgaben der Schulverwaltung
und pädagogische Aufgaben
(STPF)
fb Beratungsleher („Schultopf“) KMBek „Schultopf“
ff Fachbetreuung/Fachschaftsleit. KMBek „Schultopf“
fs Stundenplan KMBek „Schultopf“
fy Systembetreuung („Schultopf“) KMBek „Schultopf“
fx sonstige schulgebundene Funktion
z. B. Beauftragte für Medien-, Sicherheits-,
Hygiene-, xx
KMBek „Schultopf“
Personalrat
örtlich (PVT)
Personalrat örtlich
Überörtliche Aufgaben (ÜÖA) sp Schulpsychologe KMBek
Seminarlehrertätigkeit (SMR) ll Seminarlehrer KMBek
Sonstige anrechenbare
Tätigkeiten (SOAT)
AnspInklSc Ansprechpartner für Inklusion KMS/RS FB5, Nr. 4.2.2 h
wkK Poolstunden Kammerprüfung KMS/RS FB5, Nr. 9.1
BD2_SYS Systembetreuung (laut KMBek) KMBek FB5, Nr. 4.2.2 b
zy Systembetreuung (zusätzlich von REG) KMS/RS FB5, Nr. 4.2.2 c
Sem_SYS Systembetreuung (für Studienseminare) KMS/RS FB5, Nr. 4.2.2 d
wx sonstige Anrechnungen (staatlich)
z. B. Beratungslehrer (zusätzlich von REG)
KMS/RS

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Umstiegs vom Altverfahren auf das Neuverfahren einige Anrechnungsarten noch nicht korrekt abgebildet werden. Dies liegt daran, dass im Altverfahren aufgrund technischer Einschränkungen einige Abordnungsarten als Anrechnungsarten gemeldet werden mussten. Bis zur vollständigen Anpassung der Anrechnungen und Abordnungen im Neuverfahren kann es aus Kompatibilitätsgründen der LEBE-Daten mit den ASD-Daten vorübergehend zur Erfassung von Anrechnungsarten führen, die im Neuverfahren eigentlich keine Anrechnungsarten wären.