Funktionen nach dem Funktionenkatalog für die Gymnasien, z. B. Fachbetreuung, Systembetreuung oder Beratungslehrer können im Lehrermodul unter dem Reiter mit Ihrer Schulnummer erfasst werden.
In der Spalte vg wird eingetragen, von wem die Funktion vergeben wurde.
Die Angabe der Funktion hat in ASV lediglich eine dokumentierende Bedeutung und muss grundsätzlich nicht erfasst werden. Eine Ausnahme bildet die Funktion Schulleitung. Diese muss bei der entsprechenden Lehrkraft eingetragen sein, damit eine Übermittlung der UP oder US an ASD möglich ist.
Insbesondere stellt die (Neu-)Eingabe einer Funktion nicht etwa einen entsprechenden Antrag auf Funktionsübertragung dar.
Dafür wird wie gewohnt ein Funktionsänderungsbogen jeweils zum 1. April bzw. zum 1. Oktober abgegeben.