Mehrungen und Minderungen sind (z. B. neben dem freiwilligen Arbeitszeitkonto) eine Möglichkeit die Arbeitszeit von Lehrkräften ungleichmäßig auf einen bestimmten Zeitraum zu verteilen. Häufigste Variante: 1 WS Mehrung, Ausgleich durch 1 WS Minderung im Folgejahr.
Häufige Verwechslungen (z. B. von Lehrkräften) bei Mehrungen/Minderungen gibt es mit
für die es in ASV jeweils eigens vorhandene Bereiche gibt.
ASV bietet die Möglichkeit Mehrungen/Minderungen für das 1. oder 2. Halbjahr zu erfassen.
Diese Mehrung/Minderung aus einem Halbjahr wird automatisch in das Folgejahr übertragen, wenn sie nicht im gleichen Schuljahr ausgeglichen wurde (z.B. Seminare in Q12):
In der Regel werden solche einstündigen Mehrungen/Minderungen für ein Halbjahr auch wieder einstündig ausgeglichen. Unabhängig von der Ausgleichsweise (1. oder 2. Halbjahr) muss die Gesamtbilanz aufgehen. Dies erreicht man durch eine der beiden folgenden Eingabemöglichkeiten:
oder
Beispiel:
Eine Lehrkraft hatte im Vorjahr eine Stunde Mehrung und sollte daher im aktuellen Schuljahr eine Stunde Minderung erhalten. ASV trägt dies automatisch ein. Nun ist die Lehrkraft jedoch in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit. Daher wird ihr jetzt wiederum eine Stunde Mehrung eingetragen, um
Wenn bereits vorher feststeht, dass Stunden nicht im Folgejahr zurückgegeben werden können oder sollen, ist die Verbuchung auf dem freiwilligen Arbeitszeitkonto die korrekte Vorgehensweise!