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Schülerwiedereintritt


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Grundlagen: Unterscheidung von Austritt Bildungsgang und Austritt

Austritt Bildungsgang wird verwendet, wenn der Schüler an der Schule verbleibt.

Austritt wird verwendet, wenn der Schüler die Schule wirklich verlässt. Bei Schulzentren entspricht ein Wechsel von einer zur anderen Schule einem (echten) Austritt, weil die Schulzugehörigkeit Schulnummernscharf gepflegt wird.

Spezialfälle (z. B. Schulversuch “Flexibilisierung der Ausbildung an Fachschulen”) werden in den Eintragungshinweisen zur jeweils aktuellen US behandelt.

Mehr Informationen auch unter diesem Link: https://doku.asv.bayern.de/bers/schueler/schueleraustritt

ACHTUNG: Es darf nur eine Eintragung bei „Austritt“ ODER „Austritt Bildungsgang“ vorgenommen werden!
Gleichzeitige Eintragungen führen bei der US-Abgabe zu Fehlermeldungen!


Fall 1: Schüler beendet einen Bildungsgang zum Schuljahresende, verbleibt aber an der Schule

Mögliche Beispiele:

Vorgehen:

  1. Austritt Bildungsgang eintragen (Datum, Abschlüsse)
  2. Ggf. Versetzung in eine andere Klasse
  3. Ggf. Eintragung in Laufbahn ergänzen



Fall 2: Schüler verlässt einen Bildungsgang im Lauf des Schuljahres, verbleibt aber an der Schule

Mögliche Beispiele:

Vorgehen:

  1. Austritt Bildungsgang eintragen (Datum, Abschlüsse)
  2. Versetzung in eine andere Klasse
  3. Ggf. Eintragung in Laufbahn ergänzen



Fall 3: Schüler verlässt Schule und kommt im gleichen oder unmittelbar folgenden Schuljahr zurück

Beispiel:

Vorgehen:

  1. Austritt in BS1 setzen und Eintritt in BS2.
  2. Austritt in BS2 setzen und unterschuljähriger Wiedereintritt in BS1.
  3. Bei Wiedereintritt in BS1: Austrittsdatum löschen und unterschuljähriger Wiedereintritt auswählen → Neues Eintrittsdatum eintragen → Es wird automatisch eine Eintragung in der Laufbahn erzeugt. HINWEIS: das ursprüngliche Anmeldedatum bleibt erhalten, das Eintrittsdatum wird aktualisiert.
BS1 BS2
Beginn der Ausbildung - Anmeldedatum zum Zeitpunkt der Anmeldung in BS1
- Eintrittsdatum erster Schultag
Wechsel in Fachklasse Austritt zum letzten Schultag des alten Schuljahres
- Anmeldedatum zum Zeitpunkt der Anmeldung in BS2
- Eintritt zum ersten Schultag des neuen Schuljahres
Abbruch der Ausbildung

- Austrittsdatum im alten Schuljahr löschen und speichern
- Unterschuljähriger Wiedereintritt im Dialogfeld auswählen
- Eintrittsdatum ist Datum des Wechsels in die BVJ-Klasse
- Ggf. Klassenwechsel im aktuellen Schuljahr
- Ggf. Laufbahn im aktuellen Schuljahr nachpflegen
Austritt zum Datum des Endes des Ausbildungsverhältnisses


Fall 4: Schüler verließ Schule vor mindestens zwei Jahren und beginnt neue Ausbildung im aktuellen Schuljahr

Beispiel:

Vorgehen:

  1. Austritt wurde im SJ 23/24 gesetzt. Dieses SJ kann in ASV nicht mehr aufgerufen werden.
  2. Schüler im SJ 25/26 neu aus ASD abholen (Fehlermeldung ggf. ignorieren)
  3. Schüler erhält neues Anmeldedatum und neues Eintrittsdatum.