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Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Februar 2019, Az. VI.7-BP9004-1a.6 694, regelt die Stundenermäßigungen und Anrechnungsstunden der Lehrkräfte und des sonstigen mit unterrichtlichen Aufgaben betrauten Personals sowie die Unterrichtspflichtzeit der tarifbeschäftigten Lehrkräfte und des sonstigen mit unterrichtlichen Aufgaben betrauten Personals an staatlichen beruflichen Schulen. Insbesondere ist in der Bekanntmachung festgehalten, wie viele Anrechnungsstunden einer Schule in Abhängigkeit von deren berechneten Vollzeitlehrereinheiten zustehen.
Um die beruflichen Schulen zu Beginn des Schuljahres bei den Planungen und der Vergabe der Anrechnungsstunden zu unterstützen, werden auf der Maske Anrechnungsstunden im Modul Unterrichtssituation folgende Werte angezeigt:
Die angezeigten Werte sind nicht verbindlich. Verbindliche Daten zu Vollzeitlehrereinheiten und zustehenden Anrechnungsstunden erhalten die Schulen durch das Staatsministerium als Auswertung auf Grundlage der Amtlichen Schuldaten.
Da sich die Maske noch im Aufbau befindet, werden derzeit nur die berechneten Vollzeitlehrereinheiten angezeigt. Voraussichtlich im Sommer 2025 wird die Maske mit der Anzeige aller Vollzeitlehrereinheiten im Schulverbund und der berechneten Anrechnungsstundenzahl finalisiert sein.
Bereich Vollzeitlehrereinheiten gem. Nr. 2.3 KMBek Az. VI.7-BP9004-1a.6694 vom 05.02.2019
Hier wird die Zahl der voll eingesetzten hauptamtlichen/hauptberuflichen Lehrkräfte an einer Schule angezeigt. Die Zahl berechnet sich aus der Summe der aufgelisteten Gruppen. Ändern sich Einsatzdaten von Lehrkräften, werden die Zahlen und die Summe entsprechend neu berechnet und aktualisiert.