Der Ausdruck „Berufsgruppe“ ist nicht mehr zulässig und deshalb in ASV nicht mehr berücksichtigt.
Grundlegende Regelungen für die Klassengruppenbezeichnung im Zeugnis
Erlaubte Code-Wörter:
| Code-Wort | Übersetzung in Text |
|---|---|
| Bau10 | „die 10. Jahrgangsstufe für Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft besucht.“ |
| Elektro10 | „die 10. Jahrgangsstufe für Elektro-Ausbildungsberufe besucht.“ |
| Fahrzeug10 | „die 10. Jahrgangsstufe für Ausbildungsberufe in der Fahrzeugtechnik besucht.“ |
| Grundklasse | „Grundklasse “ [Feld_Klassengruppenweise_Zeugnisbemerung] |
| Grundstufe | „Grundstufe “ [Feld_Klassengruppenweise_Zeugnisbemerung] |
| HotelGastro10 | „die 10. Jahrgangsstufe für Ausbildungsberufe in den Hotel- und Gastronomieberufen besucht.“ (KMS VI.3-BS9410.0/1/9/184 vom 27.06.2022) |
| Metall10 | „die 10. Jahrgangsstufe für Metall-Ausbildungsberufe besucht.“ |
| IT10Gruppe | „die 10. Jahrgangsstufe für IT-Ausbildungsberufe besucht “ (KMS VI.3-BS9410.0-1/4/40 vom 28.10.2020) |
| IT11Gruppe | „die 11. Jahrgangsstufe für IT-Ausbildungsberufe besucht “ (KMS VI.3-BS9410.0-1/4/40 vom 28.10.2020) |
Erfassung einer Berufsgruppe im Zeugnis. Vorgehensweise:

Erlaubte Zeugnisarten sind