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Geburtsort und Geburtsland

Die Fachabteilung hat am 31.03.2022 folgende Konkretisierungen der Frage Geburtsort und Geburtsland getroffen. Grundsätzlich sprechen die KMBeKen der Zeugnisse davon, dass der Geburtsort ergänzt werden kann. Dies liefert den Schulen ein Ermessen. Folgende Punkte können dazu führen, dass die bloße Angabe des Geburtsortes (z.B. Athen, Aksaray, München, Kirchdorf)

1) Bildung des richtigen Geburtsorts

Grundsätzlich reicht als Angabe der Geburtsort in Zeugnis, Bescheinigungen oder Urkunde. Ausnahmen:

2) Erfassung in ASV

Die Zeugnisschablonen geben grundsätzlich nur das Feld Schüler > Grunddaten > geboren in aus. Das Feld Geburtsland wird nicht ausgewertet. Es obliegt den Schulen, die ggf. nötige Information zu Landkreis, Bundesland oder Land der Geburt im Feld „geboren in“ zu erfassen.