Notenberichte für Jahres- und Zeugnisnoten

Notenblätter „müssen“ zum SJ-Ende in Papierform im Schülerakt archiviert werden, vgl. § 37 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe g BaySchO. In ASV können Sie das alte oder neue Notenmodul verwenden. Abhängig davon müssen Sie getrennte Berichte zum Ausdruck benutzen.

Neues Notenmodul
Noteneingabe über Modul Leistungs- und Zeugnisdaten > Notenmodul
Jahresfortgangsnoten Bericht „Notenübersicht
Bericht „Zeugnisnotenübersicht
Zeugnisnoten