Steht keine Amtliche Basisstundentafel bereit, kann eine Schule eigene Stundentafeln erstellen. Grundsätzlich gilt, dass alle Amtlichen Stundentafeln, die sich entweder in einer Schulordnung oder im ISB-Lehrplan finden, von ASD angelegt werden. Dasselbe gilt für von der Fachabteilung per KMS genehmigte Fächer. Unter bestimmten, seltenen Voraussetzungen, ist eine Schule gezwungen, selbst eine Stundentafel anzulegen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ASD aus Zeitgründen die Amtliche Stundentafel noch nicht angelegt hat oder die Schule an einem Schulversuch teilnimmt.
Vorgehensweise:
Legen Sie mit dem grünen + Symbol schuleigene Fächer an. Achten Sie dabei darauf, dass Sie als Vorlage immer das „statistisch nächste“ Fach verwenden. Beispiel: Sie legen das schuleigene Fach „Zuckerbackwaren-Verzierung“ an. Verwenden Sie dabei das Amtliche Fach „Feine Backwaren“ als Vorlage. Ändern Sie bitte alle Namen des Fachs, sowohl die Langform, Kurzform als auch die schuleigene Bezeichnung.
Beim besonderen Unterricht werden für die FS und FAK spezifische Fächer zugeordnet. Dies ist für die ASV-Zeugnisse notwendig. Nur dadurch erkennen die Zeugnisse, ob ein Fach in den Bereich der Zusatzfächer, Ergänzungsfächer, Fächer zur Erlangung der FH-Reife oder Übungsfächer gehört.