Kopiere Berechnungsvorschrift Basisschüler mit Tausch 1./2. Ebene

(Modulbezogene Funktionen)

Eine Anpassung der Benotung in Fällen von bestimmten Störungen und Schwächen von Schülern hält im Alltag immer häufiger Einzug. Am Gymnasium gibt es daher vorgegebene Regelungen für die abweichende Berechnung der Noten in gegebenen Fällen. Das Notenmodul ermöglicht es über die Notenkonfiguration des Basisschülers eine Berechnungsvorschrift zu kopieren und die 1. Ebene mit der 2. Ebene zu tauschen. Hierbei werden bspw. alle schriftlichen und alle mündlichen Leistungen aus den darüberliegenden Prüfungskategorien zusammengezogen und miteinander verrechnet. Eine individuelle Anpassung der kopierten Berechnungsvorschrift bleibt weiterhin jeder Zeit möglich.

Nach dem Erstellen einer neuen Schülergruppe sollten keine Prüfungskategorien mehr hinzugefügt oder gelöscht werden. Dieser Vorgang generiert zusätzlich vorhandene Schülergruppen neu. Konkret bedeutet dies, dass im Anschluss eingegebene Abweichungen in diesen schon vorhandenen Gruppen überarbeitet werden müssen. Es sollte daher immer zuerst die Konfiguration des Basisschülers vollständig sein, bevor neue Schülergruppen angelegt werden. Das Bearbeiten von Prüfungskategorien ist davon ausgenommen.

Schnelleinstieg

Berechnungsvorschrift Basisschüler

In diesem Beispiel wurden für die 1. Ebene (1) der große Leistungsnachweis und kleine Leistungsnachweis festgelegt. Darunter finden sich jeweils in 2. Ebene (2) die Prüfungskategorien mündlich und schriftlich für die darüberliegenden Kategorien.

Tausch 1./2. Ebene vornehmen

Wählen Sie über die Modulbezogenen Funktionen Berechnungsvorschrift kopieren → Basisschüler mit Tausch 1./2. Ebene kopieren.


Im folgenden Fenster können Sie nun die Kursbezeichnung, einen Namen sowie eine Beschreibung eingeben. Nach dem Klick auf OK, wird die Berechnungsvorschrift angelegt.


Über das Drop-Down-Menü können Sie zwischen den verschiedenen Berechnungsvorschriften wechseln.



Berechnungsvorschrift nach Tausch 1./2. Ebene

Nach dem Tausch der 1./2. Ebene werden in der neuen Berechnungsvorschrift die Kategorien mündlich und schriftlich in die 1. Ebene (1) gehoben. Die Prüfungskategorien großer Leistungsnachweis und kleiner Leistungsnachweis werden in 2. Ebene (2) entsprechend den übergeordneten Kategorien zugeordnet.


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