Lehrkraft in Mutterschutz

Eingabe des Mutterschutzes

Der längerfristige Ausfall Mutterschutz wird nur dann gewertet, wenn der Wert VON im geschlossenen Intervall von Schuljahresbeginn bis erster Schultag liegt und der BIS-Wert nach dem Stichtag liegt. Der Stichtag für allgemeinbildende Schulen ist der 1. Oktober; für berufliche Schulen ist es der 20. Oktober.

Die Stammschule führt die Lehrkraft in jedem Fall - auch dann, wenn sie neu der Schule zugewiesen wurde.

Mutterschutz zum Stichtag

Falls sich eine Lehrkraft am Stichtag in Mutterschutz befindet, werden folgende Fälle unterschieden:

Für alle in Teilzeit arbeitenden Lehrkräfte - auch für solche mit Ermäßigungen wegen Mutterschutz oder langfristiger Erkrankung - ist ein Teilzeitantrag zu stellen.
Wird eine TZ-Lehrkraft, die sich in Mutterschutz befindet, als beurlaubt gemeldet und es wird kein Teilzeitantrag eingereicht, erhält sie zu Beginn des neuen Schuljahres evtl. keine Bezüge!

Elternzeit am Stichtag

Befindet sich die Lehrkraft am Stichtag bereits in Elternzeit, wird sie mit Beschäftigungsart oe, dem Abwesenheitsgrund ez und mit UPZ = 0 geführt.

Schulartspezifische zur Elternzeiten („Vätermonate“) bis zu drei Monaten

Mutterschutz sowie Elternzeit nach dem Stichtag

Lehrkräfte, die sich erst nach dem Stichtag in Mutterschutz bzw. Elternzeit befinden, sind vollständig einzuplanen.