Unterrichtssituation


Das Modul Unterrichtssituation kann über die Menüfolge Datei > Unterrichtssituation > Unterrichtssituation oder das Icon auf dem Startbildschirm aufgerufen werden.

Im Modul Unterrichtssituation stehen verschiedene Reiter für die Pflege der Daten zur Verfügung.

Der Modulbereich Unterrichtssituation bietet außerdem die Funktion:
Personalveränderung 2. Hj.

In diesem Teil der Dokumentation werden die Aspekte der Schülerdatenpflege behandelt, die für alle Schularten gleich sind.
Für die schulartspezifischen Besonderheiten wird die Dokumentation der jeweiligen Schulart empfohlen, die rechts ausgewählt werden kann.

Allgemeine Informationen

Die Beschreibung der Unterrichtssituation dient der Gewinnung von Daten für Zwecke der Planung, der allgemeinen Schulaufsicht und der Schulfinanzierung, als Grundlage statistischer Veröffentlichung und der Erfüllung überregionaler Datenanforderungen, die der quantitativen Beschreibung des bayerischen Schulwesens im nationalen und internationalen Kontext Rechnung tragen.

Das Verfahren ist so konzeptioniert, dass einerseits Verwaltungsvollzug und Statistik im datenschutzrechtlich gebotenen Umfang getrennt und andererseits Mehrfacherhebungen und die damit verbundenen Belastungen für alle Beteiligten vermieden werden können.
Die übermittelten Daten müssten die realen Verhältnisse zum Stichtag beschreiben und nicht den Planungsstand zum Zeitpunkt der vorangegangenen Unterrichtsplanung.
Die Amtlichen Schuldaten beschreiben die Verhältnisse zu landeseinheitlich festgelegten Stichtagen für die einzelnen Schulbereiche. Dieser ist

  • für alle allgemeinbildenden Schulen, allgemeinbildenden Förderschulen und Schulen für Kranke der 1. Oktober,
  • für alle beruflichen Schulen und beruflichen Förderschulen der 20. Oktober jeden Schuljahres.

Die Daten sind möglichst unmittelbar nach dem jeweiligen Stichtag über die ASD-Schnittstelle an das Zentralsystem zu übermitteln. Spätester Termin der Datenübermittlung ist

  • für alle allgemeinbildenden Schulen, allgemeinbildenden Förderschulen und Schulen für Kranke der 10. Oktober,
  • für alle bereits im ASV/ASD-Verfahren teilnehmenden beruflichen Schulen und beruflichen Förderschulen der 30. Oktober jeden Schuljahres.

Die Schulaufsicht führt eine Sichtprüfung der abgegebenen Daten anhand von Kenndaten durch. Das Ergebnis wird der Schule per OWA-Mail mitgeteilt.

In der Beschreibung der Unterrichtssituation sind alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Unterrichtselemente zum jeweiligen Stichtag (1. Oktober bzw. 20. Oktober) einzubeziehen. Darüber hinaus ist über Abgängerinnen und Abgänger sowie Absolventinnen und Absolventen zu berichten, die zwischen dem 2. Oktober bzw. 21. Oktober des Vorjahres und dem aktuellen Stichtag die meldende Schule verlassen haben.
Zu berichten ist über Schülerinnen und Schüler, die

  • an der Schule am Stichtag eingeschriebenen waren sowie über
  • Gastschülerinnen und -schüler aus dem Ausland, soweit diese voraussichtlich mindestens bis zum Halbjahr in allen Fächern am Unterricht teilnehmen.

Von der berichtenden Schule ist jede eingesetzte Lehrkraft zu erfassen und zu melden. Die Meldung erfolgt unabhängig davon, wer die Lehrkraft bezahlt, sodass auch privat angestelltes Personal an nichtstaatlichen Schulen zu erfassen ist.
Dies betrifft insbesondere Lehrkräfte, die

  • an der berichtenden Schule am Stichtag eingesetzt sind und dort eigenverantwortlich Unterricht erteilen oder für außerunterrichtliche Tätigkeiten Anrechnungsstunden erhalten (dazu gehören auch Aushilfslehrkräfte, Pfarrer/Geistliche, Religionslehrkräfte im Kirchendienst, heilpädagogische Förderlehrkräfte sowie heilpädagogische Unterrichtshilfen, Förderlehrkräfte und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst),
  • als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit eingesetzt sind,
  • mit Dienstbezügen abwesend und deshalb laut Stundenplan nicht zum Unterrichtseinsatz vorgesehen sind (z. B. wegen längerer Krankheit, Kur, Mutterschutz),
  • sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell oder im Freistellungsjahr des Freistellungsmodells befinden,
  • bereits vor dem Stichtag des Vorjahres abgegangen sind, aber noch nicht endgültig aus dem Schuldienst ausgeschieden sind, z. B. bei Elternzeit, Beurlaubung aus familien- oder arbeitsmarktbezogenen Gründen, bei voller Abordnung für eine Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes (z. B. Staatsministerium, ISB, Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Hochschule) oder Vermittlung in den Auslandsschuldienst durch das Bundesverwaltungsamt. Für diese Lehrkräfte sind nur Personenkennzahl, Name, Vorname, Geschlecht, Beschäftigungsverhältnis und ehemaliger Dienstherr/Arbeitgeber anzugeben.

Nicht zu melden sind von der berichtenden Schule im Bereich öffentlicher Schulen Lehrkräfte, die bereits vor dem Vorjahresstichtag mit ihrer vollen Unterrichtspflichtzeit einem privaten Schulträger zugeordnet wurden. Über diese Lehrkräfte berichtet ausschließlich die Einsatzschule.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung durch das Bayerische Landesamt für Statistik (LfStat) ist Art. 113b des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Die Auskunftsverpflichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter ergibt sich aus Art. 113b Absatz 8 BayEUG in Verbindung mit Art. 12 Bayerisches Statistikgesetz (BayStatG).

Durch das LfStat erhoben werden die Angaben gemäß Art. 113b Abs. 3 BayEUG. Parallel dazu werden unter der Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Daten gemäß Art. 85 Abs. 1 und Art. 113a BayEUG übermittelt.