Folgende Funktionen können von ASV nur durchgeführt werden, wenn die Schülerinnen und Schüler noch nicht ausgetreten sind.
Da beide Programme richtigerweise das Austrittsdatum berücksichtigen müssen, ist eine organisatorische Regelung für die Zeit zwischen tatsächlichem Austrittsdatum und letztem Tag der AP-Meldung nötig.
Für das laufende Schuljahr, in welchem die AP abgelegt wurde, wird ein Austrittsdatum = letzter Tag der AP-Meldefrist erfasst (im Schuljahr 2025/26 der 17.07.2026).
Falls bereits das korrekte Datum erfasst wurde, lässt sich dieses schnell über eine Sammeländerung anpassen. Beachten Sie dabei, dass nicht versehentlich bei den Aufsteigern von 12 nach 13 ein Austrittsdatum eingetragen wird: