Eine Halbjahresleistung kann als eingebracht (Wert 1) oder nicht-eingebracht (Wert 0) gekennzeichnet sein. Für den Sonderfall DBFH ist ein Wert 2 möglich, der die Doppelgewichtung dieser Halbjahresleistung darstellt. Diese Informationen werden in der Zeugnisnotentabelle gespeichert, ist aber nur über die AP-Schablone sichtbar. Nutzen Sie diese Möglichkeit der Darstellung der Einbringungen in ASV.
Schulen, welche die Halbjahresleistungen mit ASV erfassen und die Abschlussprüfungsleistungen in der AP-Schablone (je Schüler) eintragen, müssen keine separate Berechnung/Datenprüfung anstoßen. Der Einbringungsvorschlag wird automatisch berechnet und gespeichert, sobald die AP-Schablone (je Schüler) einmalig geöffnet wurde.
Falls Sie nicht jeden Schüler einzeln öffnen möchten, können Sie wie unter Punkt 3) beschrieben können Sie den EBV für eine ganze Klasse(ngruppe) über die Berechnung/Datenprüfung errechnen lassen.
Schulen, welche ihre Abschlussprüfungsleistungen in einem Drittprogramm pflegen und danach in ASV importieren, müssen die Berechnung des Einbringungsvorschlags nach jedem Import durchführen, sofern diese Information nicht bereits in der Importdatei enthalten ist.
Vorgehensweise:




Es kann fachlich notwendig werden, den errechneten EBV zu verändern. Entweder, weil die Berechnung nicht wie gewünscht war oder, weil sich ein Schüler bewusst oder aus taktischen Gründen gegen eine rechnerisch optimale Einbringung entscheidet. Der EBV kann schülerweise über die AP-Schablone verändert werden, siehe dazu diese Doku-Seite.
Vorgehensweise:


Es gibt folgende Berichte in ASV, welche die Einbringung auflisten: