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B2.3 FOSBOS: Berechnung - Validierung

Für Nutzer von Drittprogrammen und importierten AP-Leistungen ist dieser Schritt optional 3) (siehe Erklärung).

ASV-Benutzer bei der AP müssen keine Validierung durchführen.

1) Allgemeine Hinweise

Die Validierung dient dazu, Abweichungen zwischen den aus dem Drittprogramm importierten Daten und den in ASV berechneten Daten zu ermitteln. Technisch werden durch den AP-Leistungs-Import neben den sichtbaren Punktewerten auch unsichtbare Werte übertragen:

Das Drittprogramm errechnet das einen Datensatz, der 1:1 in ASV importiert wird. Mittels der Validierung rechnet ASV alle unsichtbaren Werte nach und vergleich diese mit den übergebenen Werten. Sofern Abweichungen festgestellt werden, zeigt die Validierung diese an.

2) automatische Berechnung (bei Datenpflege über ASV)

Schulen, welche die Halbjahresleistungen mit ASV erfassen und die Abschlussprüfungsleistungen in der AP-Schablone (je Schüler) eintragen, müssen keine separate Berechnung/Datenprüfung anstoßen. Es existieren in diesem Fall keine importierten Daten.

3) manuelle Berechnung (bei Datenpflege über Drittprogramm)

Schulen, welche ihre Abschlussprüfungsleistungen in einem Drittprogramm pflegen und danach in ASV importieren, können die Validierung nach jedem Import durchführen. Diese deckt Abweichung zwischen importierten und von ASV berechneten Daten auf.

Vorgehensweise:

4) Berichte zur Validierung

Aktuell existieren keine Bereichte für die Validierung. Wenn Sie einen Bedarf dafür sehen, melden Sie dies möglichst konkret mit einem Layout-Vorschlag über das ASV-Ticketsystem.