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FOSBOS: Berechnung - Zuerkennungsprüfung

Wenn aufgrund noch fehlender Leistungen kein Einbringungsvorschlag erstellt werden kann und damit auch die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, so ist der Prüfungsstatus der Schülerin bzw. des Schülers zunächst auf nicht zugelassen zu setzen.

FIXME FIXME - dies ist noch nicht so umgesetzt, es wird zur Diskussion gestellt, ob nötig

Mit dem Setzen des Prüfungsstatus werden Masken die zulassungsrelevante Daten enthalten, z. B. Fremdsprachenlaufbahn, Noten und Einbringung, für die Bearbeitung gesperrt und andere für die Bearbeitung freigegeben.
Wenn nachträglich Änderungen erforderlich sind, muss für die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler zunächst der Prüfungsstatus zurückgesetzt und anschließend erneut die Zulassungsprüfung ausgeführt werden.

1) Allgemeine Hinweise

Die Zulassungsprüfung ermittelt, ob einem Schüler die Fachhochschulreife oder das Abitur zuerkannt wird. Diese Information wird bei der Abschlussprüfung im Prüfungsstatus gespeichert. Dabei kann ein Schüler diese Ausprägungen haben:

Schlüssel Anzeigeform Zulassung Zuerkennung
1139_10 nicht zugelassen x
1139_15 zugelassen x
1139_20 nicht bestanden x
1139_30 bestanden x

Der Prüfungsstatus ist dabei aufbauend, das heißt, er wird nacheinander gesetzt. Die ersten beiden Ausprägungen setzt die Zulassungsprüfung, die letzten beiden Ausprägungen setzt zu Zuerkennungsprüfung.

2) automatische Berechnung (bei Datenpflege über ASV)

Schulen, welche die Halbjahresleistungen mit ASV erfassen und die Abschlussprüfungsleistungen in der AP-Schablone (je Schüler) eintragen, müssen keine separate Berechnung/Datenprüfung anstoßen. Die Zulassung wird automatisch berechnet und gespeichert, sobald die AP-Schablone (je Schüler) einmalig geöffnet wurde.

Falls Sie nicht jeden Schüler einzeln öffnen möchten, können Sie wie unter Punkt 3) beschrieben können Sie die Zulassung für eine ganze Klasse(ngruppe) über die Berechnung/Datenprüfung errechnen lassen.

3) manuelle Berechnung (bei Datenpflege über Drittprogramm)

Schulen, welche ihre Abschlussprüfungsleistungen in einem Drittprogramm pflegen und danach in ASV importieren, müssen die Zulassungsprüfung nach jedem Import durchführen.
Vorgehensweise: