Neues Schuljahr anlegen


Bitte folgen Sie den Anweisungen A1 bis A 5.5 im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen zur Unterrichtsplanung. Hierfür muss das Planungsschuljahr eingerichtet werden. Die Beschreibung finden Sie unter Ablaufplanung zur Unterrichtsplanung.

Das Planungsschuljahr kann grundsätzlich nach Freigabe der US durch die Schulaufsicht bzw. spätestens ab dem zweiten Halbjahr angelegt werden.


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