Art. 30a Abs. 7 BayEUG regelt verschiedene Formen kooperativen Lernens:
Solche Klassen sind besonders zu kennzeichnen.
Die Klassenbesonderheit ist auf dem Reiter Stammdaten anzugeben:
Es gibt folgende Formen von Partnerklassen:
Stütz- und Förderklassen:
Für diese Klassen ist die Klassenbesonderheit sfk anzugeben. Dies ist nur zulässig, wenn für jede Klassengruppe die Bildungsgänge FZ_R_ESE oder FZ_M_ESE angegeben sind und alle Schüler der Klasse als bestimmenden Förderschwerpunkt ESE haben. Der differenzierte Förderschwerpunkt solcher Klassen ist emot. und soz. Entw. (SFK) (Kürzel SFK); als Organisationsform erfolgt keine Eintragung.
Offene Klassen:
An Förderzentren SE, H und KME können auch Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen werden. Es werden offene Klassen gebildet; für diese ist die Klassenbesonderheit okl anzugeben. Die Schüler ohne Förderbedarf werden nach derselben Stundentafel wie die Förderschüler unterrichtet; durch innere Differenzierung und Teilungen wird der Lehrplan der Grundschule bzw. der Mittelschule umgesetzt. Für Schüler ohne Förderbedarf kommen folglich folgende Bildungsgänge in Betracht:
Grundsätzlich ist es nicht notwendig für die Schüler ohne Förderbedarf eine eigene Klassengruppe anzulegen. Schüler ohne Förderbedarf rücken allerdings von 1 direkt in 2 vor und besuchen keine 1A, weshalb es bei Klassen 1A/2 häufig vorkommt, dass die 2er-Klassengruppe nur aus Schülern ohne Förderbedarf besteht. Der Förderschwerpunkt der Klassengruppe richtet sich nach dem Förderschwerpunkt der Stundentafel. Auch für die Klassengruppen mit Schülern ohne Förderbedarf muss der Förderschwerpunkt der Stundentafel angegeben werden.