Der Förderschwerpunkt der Klassengruppe richtet sich nach dem bestimmenden Förderschwerpunkt für die Stundentafel.
Wird die Klassengruppe beispielsweise an einem Förderzentrum Hören nach der Stundentafel Lernen unterrichtet, aufgrund der Mehrfachbehinderung der Schüler, so ist der Förderschwerpunkt der Klassengruppe mit Lernen anzugeben.
Der Förderschwerpunkt der Schüler sollte dann ebenfalls mit Lernen angegeben sein. Der Förderschwerpunkt der Schüler ist grundsätzlich unabhängig von der Stundentafel, nach der sie unterrichtet werden.
Haben andere Förderzentren (außer Förderzentrum für geistige Entwicklung) eine Berufsschulstufe, dann bezieht sich deren Genehmigung auf die Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Diese Berufsschulstufen werden nach der Stundentafel geistige Entwicklung unterrichtet.
Somit ist auch hier als Förderschwerpunkt der Klassengruppe geistige Entwicklung einzutragen. Förderschulen/-zentren anderer Förderschwerpunkte sehen nach bayerischer Schulordnung keine Berufsschulstufe vor.