Förderlehrkräfte

An Förderschulen und Schulen für Kranke haben Förderlehrkräfte in Vollzeit eine UPZ von 27 Stunden.

Davon sind 10 eigenverantwortlich durch die Förderlehrkraft durchzuführen (auch bei Teilzeit sind 10 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht zu erteilen). Die Lehrkraft wird in diesem Umfang im eigenverantwortlichen Unterricht in der Matrix bzw. im besonderen Unterricht verbucht.

Die restlichen Stunden (z. B. Förderstunden) außerhalb des eigenverantwortlichen Unterrichts werden mit der Lehrerstundenart indiv. Lernförderung (FöL) (Kürzel ILF) unter Pflege, Förderung, Betreuung auf dem Reiter <Schulnummer> erfasst.
Diese Stunden sind nicht unterrichtswirksam.

Für die UP werden die ILF-Stunden weiterhin unter Pflege, Förderung, Betreuung eingetragen. Die 10 eigenverantwortlichen Stunden werden im besonderen Unterricht als FöM (Fördermaßnahme) ohne Schülerzuordnung eingetragen.

Die Verwaltungsstunden werden nicht in ASV erfasst.