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Hausunterricht

Hausunterricht zählt als regulärer Unterricht. Es gibt zwei Möglichkeiten den Hausunterricht einzutragen:

Hausunterricht mit Erfüllung des regulären Pflichtunterrichtes

Hier sollen die Schüler, die im Hausunterricht unterrichtet werden, in einer gesonderten Klassengruppe in der entsprechenden Klasse geführt werden. In dieser Klassengruppe dürfen keine Schüler sein, die am regulären Schulunterricht teilnehmen.
Der Pflichtunterricht wird in der Matrix entsprechend in der betreffenden Klassengruppe eingetragen. Die Schüler der Klassengruppe „Hausunterricht“ müssen aus dem Pflichtunterricht der anderen Klassengruppe ausgetragen werden.


Hausunterricht als sonderpädagogische Fördermaßnahme

Die Schüler können hier in der regulären Klassengruppe verbleiben. Bei der Lehrkraft wird die entsprechende Fördermaßnahme mit der Schülerzuordnung eingetragen. Die Schüler im Hausunterricht mit einer Fördermaßnahme müssen aus dem Pflichtunterricht der anderen Klassengruppe ausgetragen werden. Da es sich in diesem Fall um eine feste Schülerzuordnung handelt, muss der Unterricht unbedingt im Reiter der betreffenden Schulen im besonderen Unterricht eingetragen werden. Die Werte in „Anrechnung, Fördermaßnahmen, Betreuung, …“ sind nicht zu verwenden.