Die inklusive Schule nach Art. 30b BayEUG beinhaltet
Im Folgenden werden Schulen mit dem Schulprofil Inklusion als Profilschulen bezeichnet.
Wie bislang werden seitens der Regierung dem Schulamtsbezirk pro Profilschule 10 LWStd aus dem Bereich der Grund- bzw. Mittelschule (…) bereitgestellt. (…) (Hierbei) erfolgt eine feste Basisausstattung in Höhe von 5 LWStd an die Profilschule, die weiteren 5 LWStd können anteilig oder vollumfänglich an der bisherigen Profilschule oder an weiteren Grund- und Mittelschulen mit oder ohne Profil Inklusion im Schulamtsbezirk eingesetzt werden.
Inklusionsstunden (einschl. den zusätzlichen Stunden für die Profilschulen) aus dem Bereich der Grund- und Mittelschule sind als budgetrelevante Stunden durch folgende Möglichkeiten zu melden:
1. Erfassung als budgetrelevante Lehrerstunden INK (Förderung Inklusion)
2. Erfassung beim Unterrichtselement mit dem Zusatzbedarfsgrund INK (Inklusion)
a) Eintragung in der Matrix
Auch bei der Förderung einzelner Schüler oder kleiner Gruppen ist eine zusätzliche Fachspalte mit der Zuordnung konkreter Schüler erforderlich.
b) Eintragung in der Liste Besonderer Unterricht
Folgendes Beispiel zeigt die Eintragung im Rahmen der Inklusion im Fach BFU (Besonderer Förderunterricht) im Besonderen Unterricht. Sie können auch andere Fächer, z.B. Deutsch, Mathematik oder DaZ als Fach wählen. Auch der Kursbezeichner ist von der Schule frei wählbar.
An Schulen mit Schulprofil Inklusion sind in Summe mindestens fünf Stunden aus dem Bereich GS/MS mit der Lehrerstundenart INK (Förderung Inklusion) oder dem Zusatzbedarfsgrund INK (Inklusion) zu labeln.
Wie bislang werden seitens der Regierung dem Schulamtsbezirk pro Profilschule (…) 13 LWStd Sonderpädagogik bereitgestellt. (…) Der Einsatz der Lehrkraft für Sonderpädagogik erfolgt im Rahmen einer Abordnung an die Profilschule in Höhe von 5 LWStd. Hinzu kommen weitere 8 LWStd, die als MSD-Stunden verbucht werden.
Da der Einsatz der Lehrkraft für Sonderpädagogik im Rahmen einer Abordnung an die GS/MS erfolgt,
ist es erforderlich, dass die jeweiligen Einsatzschulen (GS/MS) die Daten zum Dienstverhältnis des Sonderpädagogen erfassen (Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen und/oder mehreren Dienststellen) und die Inklusionsstunden als für sie nicht-budgetrelevante Stunden melden.
Hierzu gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
1. Erfassung als nicht-budgetrelevante Lehrerstunden im Modul Lehrer, Reiter Schulnummer GMS unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserve mit der Art SPF (Sonderpädagog. Fördermaßnahmen) und Kategorie Pflege, Förderung, Betreuung (PFB)
2. Erfassung beim Unterrichtselement mit dem Zusatzbedarfsgrund SONDERPÄD (zusätzliche Stunden einer Lehrkraft für Sonderpädagogik an einer Schule mit Schulprofil Inklusion)
a) Eintragung in der Matrix mit Verbuchung als Teamteaching
b) Eintragung in der Liste Besonderer Unterricht
Bei den MSD-Stunden handelt es sich um Lehrerstundenarten am Förderzentrum (FZ). Diese Stunden müssen von der Schule (GMS), an der der MSD eingesetzt ist, nicht gemeldet werden.