MS - Prüfungsteilnehmer MSA

Rechtliche Grundlagen

Art. 7a BayEUG

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-7a

(4) 1 Die Mittelschule verleiht in der Jahrgangsstufe 9 den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht sind; Schülerinnen und Schüler, die an einer besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen, können auch den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erwerben.

MSO § 29 bis § 33

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-G5_3

Voraussetzungen

Der Mittlere Schulabschluss an der Mittelschule (MSA) ist die Abschlussprüfung aller Schüler der 10. Jahrgangstufe des M-Zuges an der Mittelschule.

Prüfungsfächer

Die Abschlussprüfung umfasst für alle Schülerinnen und Schüler die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie eine Projektprüfung gemäß § 29 Abs. 1-4.

Nichtdeutsche Muttersprache

Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 gestellt und genehmigt worden ist.

Art der Prüfungen

Fach Art
Deutsch schriftlich und mündlich (Referat)
Mathematik schriftlich
Englisch schriftlich und mündlich
Projektprüfung praktisch
extern: NT; GPG mündlich

Gewichtung

Die schriftliche Leistung wird im Verhältnis zur mündlichen Prüfung im Fach Deutsch 3:1, im Fach Englisch 2:1 gewichtet.

Die Projektprüfung wird doppelt gewichtet.

Bewertung

Die Gesamtnote wird in den Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt.

In den Prüfungsfächern gibt in der Regel die Prüfungsnote den Ausschlag. Die Jahresfortgangsnote kann nur dann überwiegen, wenn sie nach dem Urteil des Prüfungsausschusses der Gesamtleistung der Schülerin oder des Schülers in dem betreffenden Fach mehr entspricht als die Prüfungsnote.

Fach Jahresfortgangsnote Prüfungsnote Gesamtnote
Deutsch einzeln einzeln
Mathematik einzeln einzeln
Englisch einzeln einzeln
WiB+Projekt / Projektprüfung jeweils einzeln doppelt

Bestanden/Nichtbestanden

Auf Grund der Gesamtnoten entscheidet der Prüfungsausschuss über das Bestehen der Abschlussprüfung. Sie ist nicht bestanden bei

*Abschlussfächer sind alle Fächer mit Ausnahme des Fachs Sport.

Notenausgleich

Schülerinnen und Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach oder Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern kann vom Prüfungsausschuss Notenausgleich gewährt werden, wenn sie

erreicht haben. Die Gesamtnote im AWT-Projekt ist als Gesamtnote in zwei Abschlussfächern zu werten.

Freiwillige mündliche Prüfung

siehe: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-31

(4) Schülerinnen und Schüler können sich freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen,

  1. in den Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre,
  2. in einem sonstigen Abschlussfach, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind.

Im Projekt findet keine mündliche Prüfung statt. Die Note der mündlichen Prüfung wird im Verhältnis zur Prüfungsnote (Satz 1 Nr. 1) oder zur Jahresfortgangsnote (Satz 1 Nr. 2) 1:2 gewichtet.

Externe Prüflinge

Laut § 64 der Volksschulordnung muss folgendes beachtet werden: Sofern die „anderen Bewerber“ Schüler sind, müssen sie sich jedoch mindestens in der Jahrgangsstufe 10 befinden. Der Antrag ist unter Angabe des gewählten Wahlpflichtfaches bis zum 1. März an der Mittelschule zu stellen, die eine Jahrgangsstufe 10 führt und in deren Einzugsbereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gegenstand der Abschlussprüfung sind die 6 Prüfungsfächer: - Deutsch, Mathematik und Englisch (bzw. Muttersprache) - Projektprüfung - Geschichte/Politik/Geographie (GPG) und Natur und Technik (NT) als jeweils 15 minütige mündliche Prüfung

Die Gesamtnoten der Abschlussfächer ergeben sich bei externen Prüflingen ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten Leistungen.

Abschlussprüfung vorbereiten

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