Dienstverhältnis

Es muss für alle Lehrkräfte ein gültiges Dienstverhältnis eingetragen sein. Dies geschieht normalerweise automatisch, bei den Lehrkräften im Bestand durch die Funktion „Neues Schuljahr einrichten“. Es werden Ihnen sowohl von VIVA als auch vom Abgleich über ABGV immer wieder davon abweichende Dienstverhältnisse angeboten. Diese Daten sollten deswegen unbedingt mit sehr großer Sorgfalt geprüft werden. Die Schule besitzt, in der Standardeinstellung, kein Bearbeitungsrecht in diesen Feldern. Sollte dennoch ein falsches Dienstverhältnis übernommen worden sein, folgen sie der Hilfe.