Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation RUmeK & KoRUk

Hinweis zur Eintragung für die UP 2026

Zur UP 2026 ist in der Matrix bei jedem Unterrichtselement der Fächer Katholische Religionslehre oder Evangelische Religionslehre mit der Unterrichtseigenschaft RUmeK bzw. KoRUk eine Bemerkung zu erfassen. Diese soll die Anzahl der Schüler dieses Unterrichtselements, die regulär am katholischen bzw. evangelischen Religionsunterricht teilnehmen würden, gemäß der nachstehenden Konvention enthalten:

#KAnzahl_katholischer_SuS#EvAnzahl_evangelischer_SuS#

Da zur UP weder Schülerindividualdaten noch die bei der Klassengruppe eingetragene Verteilung der Religionszugehörigkeit nach ASD übermittelt werden, ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Anforderung seitens der Kirchen eine andere Lösung nicht mehr zur UP 2026 realisierbar.

Hier finden Sie eine Konsistenzprüfung, die Sie bei der Eingabe der Zahlen unterstützt

Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation RUmeK (GS Jgst. 1-4 und MS)

Bereits zum Schuljahr 2019/2020 wurde mit RUmeK (Religionsunterricht mit erweiterter Kooperation) für die Grund- und Mittelschulen eine weitere Organisationsform neben dem konfessionellen Religionsunterricht erprobt. Gemäß KMS „Religionsunterricht mit erweiterter Kooperation (RUmeK); hier: Verstetigung“ vom 21.03.2025, Az. IV.3-BS7402.1/24/9, wird RUmeK ab dem Schuljahren 2025/2026 verstetigt.

Der Unterricht erfolgt nach dem gültigen Lehrplan des Religionsunterrichts der Mehrheitskonfession und „thematisiert konfessionssensibel spezifische Inhalte der Minderheitskonfession in vertretbarem Rahmen“ (s. Konzept). Ferner gehören die Lehrkraft (mit ihrer Bevollmächtigung zur Erteilung des jeweiligen konfessionellen Religionsunterrichts) und die Mehrheit der Schüler der Mehrheitskonfession an. Der Konfessionelle Religionsunterricht in erweiterter Kooperation bleibt damit konfessioneller Religionsunterricht gem. Art. 7 Abs. 3 GG.“

Hinweise zur Eintragungspraxis in ASV (RUmeK)

Bei einem evangelischen Schüler, der von der katholischen Lehrkraft im Fach „katholische Religion“ im Rahmen dieses Modellversuchs unterrichtet wird, würde dann das Fach „Katholischer Religionsunterricht“ im Zeugnis stehen. Gegebenenfalls könnte hier im Bemerkungstext des Zeugnisses ein Hinweis darauf erfolgen, dass es sich hierbei um den „Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation“ handelt.

Konfessioneller Religionsunterricht kooperativ KoRUk (GS Jgst. 1-2)

Das Modellprojekt „KoRUk“ soll fortgeführt werden.

Dieses Organisationsmodell ähnelt dem Modell RUmeK und greift dann, wenn aus organisatorischen Gründen keine Gruppenbildung für den traditionellen, konfessionell gebundenen Religionsunterricht möglich ist, gleichzeitig aber keine klare Mehrheits-Minderheits-Situation von evangelischen und katholischen Schülerinnen und Schülern vorliegt. In diesem Modellprojekt können Religionsgruppen gebildet werden, die sich aus evangelischen und katholischen Schülerinnen und Schülern sowie aus Schülerinnen und Schülern, die auf Antrag am Religionsunterricht teilnehmen, zusammensetzen. Die Religionsgruppen im Modell KoRUk werden entweder von einer evangelischen oder von einer katholischen Lehrkraft unterrichtet werden. Der Religionsunterricht erfolgt auf der Basis des Lehrplans derjenigen Konfession, der die Lehrkraft angehört. Entsprechend richtet sich auch der Zeugniseintrag nach dem zugrunde gelegten Lehrplan (Katholische Religionslehre oder Evangelische Religionslehre).
Das Modell KoRUk kann auch dann eingerichtet werden, wenn die Bedingungen für die Einrichtung eine RUmeK-Gruppe gegeben sind, jedoch keine Lehrkraft der Mehrheitskonfession zur Verfügung steht. In diesem Fall würde die Gruppe von der Lehrkraft der Minderheitskonfession unterrichtet werden.

Hinweise zur Eintragungspraxis in ASV (KoRUk)

Gegebenenfalls könnte hier im Bemerkungstext des Zeugnisses ein Hinweis darauf erfolgen, dass es sich hierbei um den „Konfessionellen Religionsunterricht kooperativ“ handelt.