Druck der Begleitbriefe zum Zwischenzeugnis der 9. und 10. Klassen

Nach § 18 Abs. 7 MSO werden die Gefährdungsmitteilungen sowie das Vorliegen einer Gefahr der Abweisung nicht in das Zeugnis gedruckt, sondern den Erziehungsberechtigten in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.

Druck der Begleitbriefe