Verpflichtende Intensivierungsstunden sollten als Pflichtunterricht in der Matrix geführt und unter einem regulären Kernfach nach § 16 Abs. 2 GSO verbucht werden.


Werden die freiwilligen Intensivierungsstunden aus pädagogischen Gründen zur Klassenteilung in Kernfächern verwendet, dann werden die Unterrichtselemente nicht dem Bereich Intensivierungsstunden zugeordnet. Der zusätzliche Stundenbedarf ist dann bei einem der beiden Unterrichtselemente in der Matrix durch die Abweichung Teilung statt Intensivierung zu begründen.